Der Bundestag hat am 17.3.2011 das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) und damit die Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 Abgabenordnung – AO) bei Steuerhinterziehung beschlossen . . Wesentliche Punkte der Gesetzesnovelle sind: * Die Selbstanzeige muss zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart (also z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer) in vollem Umfang [...]
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